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Hygieneverhaltensregeln

In der Hebammenpraxis Nadine Rau-Ament und Vinyasa-Coburg Yogastudio

Schutz- und Hygienekonzept


Hebammenpraxis Nadine Rau-Ament und Yogastudio Vinyasa-Coburg

Postweg 2c in 96450 Coburg


Zum Schutz unserer Patienten/Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.


Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Nadine Rau-Ament

Tel. / E-Mail: +49 (0)170-8110345

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.

•  Personen mit Atemwegs- Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Fieber, Geruchsverlust, Durchfall/Erbrechen etc.)

halten wir von den Praxisräumen fern, bzw. weisen sie schon im Vorfeld darauf hin nicht zu erscheinen. 

• Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an. Z.B. bei

Fieber ein sofortiges Verlassen der Praxis und evtl. Quarantäne bis zur Abklärung der jeweiligen Hebamme/Yogalehrerin

​1. Max. 1 Person im Waschraum/WC.

Wir halten uns an die Anweisungen und Hygienestandards der Stadt Coburg für Fitness- und Yogastudios, bzw. an die allgemein gültigen Verhaltensregeln.

Weitere Maßnahmen zum Schutz unserer Yogaübenden:

Handhygiene: Die Yogaübenden desinfizieren sich vor der Eingangstür mit dem vorhandenen Spender vor Betreten der Praxisräume die Hände. Es werden immer nur Einmalhandtücher verwendet. Die richtige Händehygiene hängt durch Informationsplakate aus. Jeder bringt seine eigene Matte mit, oder die Matte wird nach dem Gebrauch durch Hebamme oder Yogalehrerin desinfiziert. Es muss sich vor dem Kurs außerhalb der Praxis umgezogen werden.


Sanitärräume werden nur von 1 Person genutzt. Im Flur darf sich nur 1 Person aufhalten. Desinfektionsmittel ist im Raum ausreichend für Hände und Mobiliar vorhanden.

Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation:

Die Hebammen sind in hygienischen Maßnahmen geschult und halten sich an die üblichen Verhaltensregeln. Die Yogalehrerin wurde geschult und hält sich an die vorgegebenen Hygieneregeln.

Hygienemaßnahmen: festgelegte Bereiche für Matten im Kursraum. Im Behandlungsraum darf nur die Patientin und die Hebamme sein. 

10. Es wird eine ausreichende Lüftung gewährleistet. Vor und nach jedem Kurs wird ausgiebig gelüftet. Die Kurse mit Betätigung dauern max. 60 Min. Wenn möglich bleiben Terrassentür und Fenster geöffnet. Die Lüftungsanlage bekommt in regelmäßigen Intervallen einen Filterwechsel wie vom Hersteller vorgeschrieben.

Alle Patientinnen/Kunden/Yogaübenden kommen auf eigenen Wunsch und auf eigene Verantwortung in die Hebammenpraxis Nadine Rau-Ament bzw. ins Yogastudio Nadine Rau-Ament und sind sich der Hygienemaßnahmen bewusst. Jeder muss sich an die geltenden Hygieneregeln halten oder die Räume verlassen.

Jede Hebamme, Yogalehrerin oder Kursleitung ist selbstständig für die Umsetzung des Hygienekonzepts verantwortlich. 


Schwangere und Frauen im Rückbildungskurs müssen in den Praxisräumen eine Maske tragen, solange sie an einem von der Krankenkasse bezahltem Kurs oder einer Leistung durch die Krankenkasse teilnehmen.

Am Platz darf die Maske auf eigenen Wunsch abgenommen werden.

Dieses Konzept ist einsehbar und im Eingangsbereich der Praxis ausgehängt.

Allgemeine Vertragsbedingungen und Hygienerichtlinien

Haftungsausschluss:


Der Inhalt dieser Internetseiten wurde sorgfältig konzipiert, bearbeitet und überprüft. Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch fehlerhafte und unvollständige Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament kein grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teile der Internetseiten oder das gesamte Angebot ohne vorherige Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen.

Rechtswirksamkeit:

Der Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen der verwendeten Texte der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile, der in den Internetseiten eingebundenen Dokumente, in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.

Unsere AGBs:

Geltungsumfang:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Nutzung und Inanspruchnahme von Klassen und Unterricht durch Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament.

Probestunden, Zehnerkarten:

Eine Probestunde ist für jeden Neukunden erhältlich. Diese ist einmalig und ausschließlich bei Onlinekursen für Neukunden nutzbar.

Onlinekurse finden ab 5 Teilnehmern statt und Vorortkurse im Studio ab 5 Teilnehmern. Sonderregelungen liegen im Ermessen der Kursleitung.

Die Zehner- und Fünferkarte (nachfolgend Punktekarte genannt) ist 6 Monate gültig und kann über Momoyoga gekauft werden. Punktekarten sind nicht übertragbar und nicht zwischen mehreren Personen aufteilbar. Punktekarten sind nicht kündbar. Im Falle von Sportuntauglichkeit, Krankheit von länger als zwei Wochen nach Vorlage eines ärztlichen Attests sowie Schwangerschaft kann die zeitlich begrenzte Punktekarte ruhen. Beginn und Dauer der Ruhezeit sind Vinyasa Yoga - Nadine Rau-Ament (Postweg 2c, 96450 Coburg) schriftlich mitzuteilen, spätestens zu Beginn der Ruhezeit. Eine rückwirkende Erklärung ist nicht möglich. Die Ruhezeit beträgt maximal vier aufeinander folgende Monate innerhalb eines Jahres.

Eine Punktekarte für Schwangerenyoga kann nur im Gültigkeitszeitraum angewendet werden und ist von der Ruhezeit ausgenommen. Einzelregelungen obliegen Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament. 

Krankenkassen Kurse (Schwangerenyoga und Rückbildungsyoga):

Die Kursgebühren für wahrgenommene und entsprechend durch Unterschrift quittierte Kursstunden werden bei gesetzlich Versicherten von der Yogalehrerin (Hebamme) direkt mit der Krankenkasse der Versicherten abgerechnet. Versäumte Kursstunden können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und sind von der Teilnehmerin selbst zu bezahlen. Dabei wird der Teilnehmerin 10 € pro 60 Minuten berechnet. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses, gleich aus welchen Gründen, ist nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §§ 626, 627 BGB verzichtet die Teilnehmerin ausdrücklich. 

Preisliste

Teilnamepreise und Gebühren sowie Informationen und Einzelheiten zur Buchung des Kurs- und Veranstaltungsangebotes ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste Vinyasa Yoga - Nadine Rau-Ament, die über die Internetseite www.vinyasa-coburg.de 

verfügbar ist.

Abbruch, Versäumnis, Nichtteilnahme

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Abbruchs, des Versäumnis oder der anderweitigen Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen, insbesondere im Hinblick auf Aus- oder Fortbildungen einschließlich Ausbildungsteilen, ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises bzw. der Veranstaltungsgebühr oder Teilen davon ausgeschlossen ist. Ein Teilnahme- oder Abschlusszertifikat für begonnene, aber im vorstehenden Sinne nicht vollständig besuchte Aus- oder Fortbildungen wird nicht ausgestellt.


Klassenbelegung/Klassenangebot:

Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament ist berechtigt, die maximale sowie minimale Teilnehmerzahl pro Kurs festzulegen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen Gründen im Interesse der Teilnehmer oder des Studios erforderlich ist. Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament behält sich vor, das Kurs- und Raumangebot bzw. die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise aus triftigen Gründen zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten.  An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien im Bundesland Bayern ist das Yogastudio im Postweg 2c, 96450 Coburg geschlossen. Ebenso kann der Kursplan geändert werden. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, im Falle eines Kursausfalls aus triftigen organisatorischen Gründen, zumutbaren Veränderungen der örtlichen Lage oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen. Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament ist berechtigt, die Preise unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zu ändern. Das gilt insbesondere im Falle einer gesetzlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern.

Monats- und Punktekarten (5er oder 10er Karten); Einzeltickets

Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament bietet zur Buchung der angebotenen Yogakurse Monats- und Punktekarten sowie Einzeltickets an, die zur Buchung und Teilnahme an sämtlichen Online Yogastuden Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament berechtigen. Monatskarten sind von dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung für einen Zeitraum von 31 Tagen zur Buchung der in diesem Zeitraum angebotenen Yogakurse gültig. Punktekarten sind als 5er und 10er-Karten zur Buchung einzelner Online Yogakurse zwischen 45 und 60 Minuten verfügbar sowie auch für Kurse im Yogastudio insofern die Karte dazu befähigt. Einzelne Yogakurse können über Einzeltickets gebucht werden.

Bitte beachten sie beim Kauf den Unterschied zwischen online Yogaklassen und Yogaklassen im Studio.

Zur Buchung von Workshops, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Yoga Retreats können Monats- und Punktekarten nicht genutzt werden.

Monats- und Punktekarten sind grundsätzlich personalisiert, für jeweils eine Person gültig und nicht auf Dritte übertragbar. Punktekarten sind abweichend hiervon auf Ehe- und Lebenspartner sowie auf Kinder übertragbar. Für sowohl Monats- als auch Punktekarten gilt, dass eine Übertragbarkeit im Einzelfall aus besonderen Gründen (Schwangerschaft, Umzug, dauerhafte Krankheit oder Verletzungen) nach vorheriger Abstimmung mit Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament möglich ist.

Ab dem Zeitpunkt der ersten mit einer Monats- bzw. Punktekarte gebuchten Teilnahme haben Monatskarten eine Gültigkeit von einem (1) Monat und Punktekarten eine Gültigkeit von sechs (6) Monaten.

Bezahlte Monats- und Jahreskarten verfallen nach Ablauf des Gültigkeitsdatums. Eine Rückerstattung bezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.

Die Gültigkeitsdauer von Monats- und Punktekarten kann in besonderen Ausnahmefällen verlängert werden.

Workshops:

Unsere Workshop-Buchungen laufen über unseren Buchungs- und Bezahl-Provider Momoyoga. Anmeldungen zu Kursstunden, Kursreihen, Workshops, Seminaren oder Fortbildungen sind verbindlich. Mit der Anmeldung wird die Kursgebühr fällig. Die Stornierungsfrist für den jeweiligen Workshop ist im Buchungsbereich des jeweiligen Workshops ersichtlich. Der Teilnehmer muss die Stornierung in seinem Kundenaccount selber vornehmen. Mail an Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament reicht nicht als Stornierung. Das Geld wird bei fristgerechter Stornierung an den Teilnehmer zurückgezahlt. Sollte der Workshop von Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament abgesagt werden, erhält der Teilnehmer die volle Gebühr schnellstmöglich zurück. Teacher Trainings/Ausbildungen: Die Bedingungen werden im jeweiligen Vertrag gesondert geregelt.

Sollten bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn für einzelne Veranstaltungen weniger als fünf Teilnehmer angemeldet sein, behält sich Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament das Recht vor, die betroffenen Veranstaltungen nicht durchzuführen. Betroffene Kunden werden über die Nichtdurchführung per E-Mail informiert. In diesem Fall wird Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine kostenlose Ersatzbuchung für eine entsprechende alternative Veranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle einer Ersatzbuchung verrechnet. Sollte ein Ersatztermin von den betroffenen Kunden nicht gewünscht sein, werden die entrichteten Gebühren rückerstattet.

Haftung:

Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für Gesundheitsschäden aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse, sofern diese nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lehrers oder der Lehrer verursacht und diesem/diesen auch objektiv zurechenbar sind. Dies gilt auch für die Teilnahme an Kursen, Workshops, Reisen sowie Ausbildungen. Bekannte akute oder chronische Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Eingriffe sowie Schwangerschaft sind dem jeweiligen Lehrer zwingend vor der Inanspruchnahme einer Leistung mitzuteilen. Eine Teilnahme an dem Kurs- und Veranstaltungsangebot sollte nur bei voller Gesundheit der Kunden erfolgen. In Pandemiezeiten erfolgt die Teilnahme an Kursen im Studio auf eigene Gefahr im infektiologischen Sinne. Die Hygienemaßnahmen werden umgesetzt und eingehalten und sind auf der Website und im Studio einsehbar. Sollte trotzdem eine (Corona-)Infektion durch eine Kursteilnahme im Studio entstehen, haftet Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament nicht bei gesundheitlichen Schäden. Im eigenen Interesse empfiehlt Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament ihren Kunden, dass diese deren Teilnahmeabsicht insbesondere bei speziellen gesundheitlichen Problemen wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, etc., vor der Teilnahme an Veranstaltungen der Gesellschaft mit einem Arzt besprechen und bei Anmeldung sowie im Falle der Teilnahme an einer Veranstaltung den Lehrer oder Referenten vor Veranstaltungsbeginn auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen hinweisen. Erfolgt dies nicht, ist eine Haftung für jedwede aufgrund der Nichtmitteilung entstehenden Schäden ausgeschlossen, sofern der jeweilige Lehrer oder die jeweiligen Lehrer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Die Unterbringung von eigenen Gegenständen bzw. Wertgegenständen in den Räumlichkeiten von Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Haftung für den Verlust und sämtlicher im Zusammenhang mit eigenen Wertgegenständen entstandenen Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Unternehmers. Die Haftung für selbstverschuldete Unfälle ist ausgeschlossen. Glasflaschen bzw. –tassen und sonstige spitze, scharfe Gegenstände, die ein erhöhtes Verletzungsrisiko bergen, dürfen nicht mit in den Unterrichtsraum genommen werden. Gegenstände die eine Rutschgefahr verursachen (z.B. nasse Handtücher) sind sorgfältig zu platzieren, sodass auch andere Kursteilnehmer nicht gefährdet sind. Die Haftung für hierdurch entstehende Schäden ist bei Zuwiderhandlung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unternehmers. Den Anweisungen des Lehrers ist Folge zu leisten. Alle Schäden, die durch eine Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des jeweiligen Lehrers entstehen, sind nicht haftbar, sofern seitens des jeweiligen Lehrers kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, das für den Schaden im zivilrechtlichen Sinne kausal und objektiv zurechenbar ist.

Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichem Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht


Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Vinyasa Coburg - Nadine Rau-Ament

Postweg 2c

96450 Coburg

Kontakt per E-Mail: info@vinyasa-coburg.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vom 29. Mai 2020, Az. G51b-G8000-2020/122-346

Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird für die Ausarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutz- und Hygienekonzepten im Bereich des Sports (§ 9 der 5. BayIfSMV) der nachfolgende Mindestrahmen vorgegeben. Für Betreiber oder Veranstalter, die nach der BayIfSMV zur Erarbeitung eines solchen Konzepts verpflichtet sind, ist dieser Mindestrahmen verbindlich. Für sportartspezifische Regelungen können die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) e. V. und die Rahmenkonzepte der jeweiligen Spitzenfachverbände als Grundlage dienen, die jedoch in Einklang mit den Voraussetzungen der BayIfSMV zu bringen sind.

1. Organisatorisches

a) Die Betreiber von Sportstätten oder die Veranstalter erstellen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

b) Soweit in einer Sportstätte oder während einer Veranstaltung gastronomische oder andere Angebote gemacht werden, gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenhygienekonzepte. Die Verantwortung zur Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß BayIfSMV trägt der Betreiber.

c) Die Betreiber von Sportstätten schulen Personal (Trainer/Übungsleiter u. a.) und informieren Sporttreibende. Diese werden über allgemeine und spezifische Hygienevorschriften informiert und geschult. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere sind vom Sportbetrieb ausgeschlossen.

d) Betreiber und Veranstalter kommunizieren die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

e) Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.


2. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

a) Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorsportstättenbereich, einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten. Die Gruppengröße sollte möglichst so gewählt, werden, dass die Voraussetzungen für den o. g. Mindestabstand geschaffen werden können. Ggf. ist die Teilnehmerzahl entsprechend zu begrenzen.

b) Ausschluss vom Sportbetrieb in Sportstätten für

- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen

- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen

Symptomen jeder Schwere

Die Nutzer von Sportstätten/Sportanlagen (indoor und outdoor) sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren (z. B. durch Aushang). Sollten Nutzer von Sportstätten-/Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

c) Sporttreibenden werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.

d) Bei Trainings/Sportangeboten, die als Kurse mit regelmäßigen Terminen abgehalten werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer einem festen

Kursverband zugeordnet bleiben, der möglichst von einem festen Kursleiter/Trainer betreut wird.

e) Schutz- und Hygienekonzepte für Sportstätten sollen auch über ein Reinigungskonzept nach HACCP (Hazard Analysis Critical Control Points) verfügen, das zusätzlich die Nutzungsfrequenz von Kontaktflächen, z. B. Türgriffen, Sport- /Trainingsgeräte, berücksichtigen muss.

f) Für Indoorsportanlagen (geschlossene Räumlichkeiten) hat das Schutz- und Hygienekonzept zwingend auch ein Lüftungskonzept zu enthalten. Darunter fallen insbesondere (Vereins-)Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen und Tanzstudios. Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raum-/Hallengröße und Nutzung zu berücksichtigen. Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind zu nutzen. Bei eventuell vorhandenen Lüftungsanlagen ist darauf zu achten, dass es zu keiner Erregerübertragung kommt, z. B. durch Reduzierung des Umluftanteils, Einbau bzw. häufigen Wechsel von Filtern. Sind Lüftungsanlagen vorhanden, so sind diese mit möglichst großem Außenluftanteil zu betreiben. Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist zu achten.


3. Umsetzung der Schutzmaßnahmen: Vor Betreten der Sportanlage

a) Nutzer von Sportanlagen sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Die Veranstalter und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen.

b) Die Nutzer von Sportanlagen sind über das Einhalten des Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu informieren.

c) Die Nutzer von Sportanlagen sind darauf hinzuweisen, dass die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern nur den Personen gestattet ist, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z. B. Personen des eigenen Hausstands).

d) Die Nutzer von Sportanlagen sind darauf hinzuweisen, dass sie außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.


4. Umsetzung der Schutzmaßnahmen: Outdoorsportbetrieb (an der frischen Luft)

a) Durch Zugangsbegrenzungen und organisatorische Regelungen wird gewährleistet, dass die maximale Belegungszahl einer Sportstätte zu keinem Zeitpunkt überschritten wird und die Abstandsregeln eingehalten werden. Warteschlangen sind durch geeignete Vorkehrungen des Sportanlagenbetreibers zu vermeiden.

b) Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

c) Der Betreiber einer Sportanlage (indoor und outdoor) hat die konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sport-/Trainingsgeräten, zu gewährleisten.

d) Die Sportausübung erfolgt grundsätzlich kontaktlos. Die Nutzer von Sportanlagen sind darauf hinzuweisen, dass die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern nur den Personen gestattet ist, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z. B. Personen des eigenen Hausstands).

e) Duschen und Umkleiden in geschlossenen Räumlichkeiten bleiben geschlossen. In offenen Räumlichkeiten ist zwingend ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.


5. Umsetzung der Schutzmaßnahmen: Indoorsportbetrieb (in geschlossenen Räumen) Darunter fallen insbesondere (Vereins-)Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen und Tanzstudios. In Ergänzung zu den Auflagen des Outdoorsportbetriebs sind folgende Zusatzvoraussetzungen zu beachten:

a) Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 60 Minuten beschränkt.

b) Zwischen verschiedenen gruppenbezogenen Trainingseinheiten/-kursen ist die Pausengestaltung so zu wählen, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann.

c) Die Obergrenze an zulässigen Personen in einer Sportanlage steht in Abhängigkeit zu einem standortspezifisch konkret zur Verfügung stehenden Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen vor Ort. Der Außenluftanteil sollte so weit wie möglich erhöht werden.

d) Die Nutzer von Indoorsportanlagen haben beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine  geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.


6. Umsetzung der Schutzmaßnahmen: Freibadbetrieb

In Ergänzung zu den Auflagen des Outdoorsportbetriebs sind folgende Zusatzvoraussetzungen zu beachten:

a) Die Obergrenze für die Anzahl zeitgleich anwesender Badegäste in einer Freibadanlage ist in dem standortspezifischen Schutz- und Hygienekonzept zu bestimmen,

b) das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

c) Der Einlass von Kindern unter 14 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.

d) Der Betreiber hat die Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 und

§ 2 Abs. 1 der 5. BayIfSMV inner- und außerhalb des Wassers (u. a. Kassenbereich, Liegewiese) sicherzustellen.


Diese Bekanntmachung tritt am 8. Juni 2020 in Kraft.

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